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KV-Abschluss für Angestellte in der Stein- und keramischen Industrie 2023

Die diesjährigen KV Verhandlungen konnten am 18.12.2023 in der 5. Runde mit einem Zweijahresabschluss beendet abgeschlossen werden.

• Die Kollektivvertragsgehälter werden mit Wirkung 1. November 2023 um 8,2% erhöht. Mit 1. November 2024 werden diese um den VPI%-Satz (∅ Oktober 2023-September 2024) erhöht.

• Die tatsächlichen Monatsgehälter (IST-Gehälter) sind mit Wirkung ab 1. November 2023 um 7,6%, zuzüglich eines Fixbetrages von 55 € zu erhöhen. Der Fixbetrag ist bei Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit zu aliquotieren. Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung ist das Oktobergehalt 2023. Diese Erhöhung ist für ALLE Mitarbeiter vorzunehmen, die im Oktober bereits im Unternehmen beschäftigt waren. Mit 1. November 2024 werden diese um den VPI%-Satz (∅ Oktober 2023-September 2024) erhöht.

• Die Lehrlingseinkommen werden ab 1. November 2023 um 9,17% erhöht. Mit 1. November 2024 werden diese um den VPI%-Satz (∅ Oktober 2023-September 2024) erhöht.

• Die Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden ab 1. November 2023 um 7,6% erhöht. Mit 1.November 2024 werden diese um den VPI%-Satz (∅ Oktober 2023-September 2024) erhöht.

24.12 und 31.12 sind künftig unter Fortzahlung des Entgelts arbeitsfrei. Die Ausnahme für Angestellte in der Produktion bleiben aufrecht.

• Der gegenständliche Kollektivvertrag ermächtigt zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen, in Betrieben ohne BR zu Einzelvereinbarungen, zur abgabenfreien Auszahlung von Mitarbeiterprämien im Jahr 2024 (vormals Teuerungsprämie).

Die Erhöhung ist für bereits endabgerechnete Dienstverhältnisse nicht mehr durchzuführen somit diese nicht aufzurollen.