Seit ihrer Einführung hat die Ökodesign-Richtlinie zur Verwirklichung der Energieeffizienz-Ziele der EU beigetragen. Durch ihren umfassenden Lebenszyklus-Ansatz und die Konzentration auf bestimmte Bereiche, in denen die größten Energieeinsparungen zu erwarten
sind, hat sie sich als vorteilhaft für Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt erwiesen.
Die Reform dieses Systems wurde am 30.3.2022 in Form der Initiative für nachhaltige Produkte (Sustainable Product Initiative) als Teil des „Kreislaufwirtschaftspakets I“ durch die EU-Kommission vorgestellt. Ziel der KOM ist es mit diesem Paket, „nachhaltige Produkte zur Norm zu machen“ und die negativen Auswirkungen dieser auf die Umwelt während ihres Lebenszyklus zu verringern.
Ein zentraler Teil der Initiative ist der Vorschlag für eine Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR). Diese Verordnung soll den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus zu erweitern, d.h. über jene Produkte hinaus, die sich während des Gebrauchs auf den Energieverbrauch auswirken.
Der Kern der Initiative ist der Vorschlag der Ökodesign-Verordnung für Nachhaltige Produkte (vormals Ökodesign-Richtlinie). Die Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierfähigkeit, leichtere Wartung, Aufarbeitung und/oder Recycling und Energie- und Ressourceneffizienz soll sichergestellt werden. Das Ziel ist es, physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen.
Die Mindestkriterien für Ökodesign-Anforderungen betreffen nicht mehr nur Energieeffizienz, sondern auch die Kreislaufwirtschaft und eine Verringerung des Umwelt- und Klimafußabdrucks:
Art.1 (1) a) product durability and reliability;
(b) product reusability;
(c) product upgradability, reparability, maintenance and refurbishment;
(d) the presence of substances of concern in products;
(e) product energy and resource efficiency;
(f) recycled content in products;
(g) product remanufacturing and recycling;
(h) products’ carbon and environmental footprints
(i) products’ expected generation of waste materials
Der bereits bestehende Ökodesign-Rechtsrahmen wird deutlich ausgeweitet:
An die Stelle voneinander abweichender einzelstaatlicher Rechtsvorschriften (durch die nationale Umsetzung der Richtlinie) tritt eine Verordnung = direkt anzuwenden!
Ein möglichst breites Produktspektrum soll abgedeckt werden, inklusive Komponenten und Zwischenerzeugnisse (siehe oben).
Der Geltungsbereich der Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, wird ausgeweitet.
Produktspezifische Informationsanforderungen sollen die Umweltauswirkungen klar erkennbar machen. Um Produkte leichter reparieren, recyceln und bedenkliche Stoffe einfacher zurückverfolgen zu können, werden alle betroffenen Produkte einen digitalen Produktpass haben.
Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung des umweltorientierte öffentliche Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.
Der Verordnungsvorschlag sieht auch ein Verfahren für die fortlaufende Festsetzung von Anforderungen für Produkte/Produktgruppen durch die Kommission vor.
Flankierend zum Vorschlag für die Ökodesign-Verordnung wurde die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien, Änderungsvorschläge für die Bauprodukte-Verordnung sowie Vorschläge zur Stärkung der Position der Verbraucher in der Transformation vorgestellt.