Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) arbeitet seit Anfang 2022 an einem Entwurf für eine „Recyclinggips-Verordnung“ (= VO über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips).
Hintergrund: Durch die DVO-Novelle 2021 wurde zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft festgelegt, dass Abfälle, die sich zum Recycling eignen, künftig nicht mehr auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden dürfen. Ab 1.1.2026 gilt ein Deponierungsverbot für Gipsplatten, Gipswandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten.
Ein erster Fachentwurf des BMK wurde seit März 2022 mit der Gipsindustrie abgestimmt, seit einigen Monaten wird der Entwurf im Rahmen des ÖWAV-Arbeitsausschusses „Recycling von Gipsabfällen“ mit verschiedenen Stakeholdern (Abfallwirtschaft, Bauindustrie, Ländervertreter, etc.) diskutiert. Auch die Zementindustrie ist in die Gespräche einbezogen, da sie Interesse hat, RC-Gips in der Zementherstellung zu verwenden.
Ziel der VO ist die Erfüllung unionsrechtlicher Zielvorgaben in Bezug auf das hochwertige Recycling und die Kreislaufführung von Gips durch den Rückbau und die Trennpflicht beim Bau oder Abbruch von Bauwerken und die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recyclinggips. Geregelt werden u.a. Pflichten bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten (Trennpflicht), zulässige Eingangsmaterialien für RC-Gips, Qualitätsanforderungen für RC-Gips und das Abfallende für RC-Gips.
RC-Gips kann – außer in Gipsplatten – u.a. auch in der Zementindustrie oder für Gipsbindemittel eingesetzt werden. Ein vorzeitiges Abfallende wird aber nur für die Verwendung von RC-Gips bei Herstellung von Gipsplatten im Baubereich eingeführt. Verwertungswege für RC-Gips (z.B. in der Zementindustrie, Gipsbindemittelindustrie) sollen in den Erläuterungen aufgeführt werden.
Die offizielle Begutachtung der Verordnung ist im März/April 2024 gelaufen. Die Verordnung soll demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden