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Quarzfeinstaub

Im Oktober 2017 wurde beschlossen, die erste Tranche von 13 karzinogenen Stoffen in die Karzinogene-RL (CMD) aufzunehmen. Darunter befindet sich Quarzfeinstaub „respirable cristalline silica“ (RCS). Es wurden Arbeitsplatzgrenzwerte festgelegt, die mit 0,1 mg/m3 für RCS sehr ambitioniert, aber handhabbar sind. Der Fokus liegt auf Quarzfeinstaub, der bei „Arbeitsprozessen generiert wird“ und zu einer Exposition des Mitarbeiters führt.

Das deklarierte Ziel der betroffenen Industrie war die Berücksichtigung der Bemühungen der Unternehmen als Partner im Sozialpartnerabkommen NEPSI, das seit zehn Jahren im Bereich Expositionsminimierung gegenüber RCS als Leuchtturmprojekt der Industrie gelten kann. Es kann als Erfolg angesehen werden, dass sich der abgestimmte Text in Erwägungsgrund 19 (bisher 6) auf NEPSI bezieht. Die Leitlinien werden vom Gesetzgeber als „notwendiges und wertvolles Instrument“ zur Ergänzung regulatorischer Maßnahmen gewürdigt.

Die Umsetzung der EU-Karzinogene-Richtlinie (Carcinogens and Mutagens Directive – CMD) Teil 1 ist 1.1.2021 erfolgt und in Kraft getreten. Statt des TRK-Werts von 0,1 mg/m³ ist die Umsetzung über eine Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) von 0,05 mg/m³ in der österreichischen Grenzwerte-Verordnung (GKV) erfolgt. MAK-Werte besitzen einen Schwellenwert, unterhalb dessen gesundheitliche Beeinträchtigungen im Allgemeinen nicht befürchtet werden müssen. Es gibt hier keine Minimierungsverpflichtung. Die Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß VGÜ entfallen, wenn die Gefahrenbeurteilung ergibt, dass der halbe MAK-Wert (hier 0,025 mg/m³) eingehalten wird.

Das Zentrale Arbeitsinspektorat (ZAI) hat für 2021/22 eine Schwerpunktaktion angekündigt.

NEPSI – Sozialpartnerdialog zu Quarzfeinstaub

Der Europäische Soziale Dialog „Abkommen zum Sozialdialog über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltende Produkte“ (SDA) wurde im April 2006 von den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern auf EU-Ebene in 14 Industriezweigen unterschrieben. Es wurde vereinbart, dass die quantitativen Daten über die Anwendung des Abkommens in den von ihnen vertretenen Industriezweigen alle zwei Jahre gesammelt werden. Die erste Datenerhebung fand in 2008 statt, die letzte Erhebung fand 2020 statt.

Das wichtigste Instrument für die Anwendung des Abkommens ist das „Handbuch der bewährten Praktiken“. Es stellt Werkzeuge zum schrittweisen Arbeitnehmerschutz dar, die bei Einhaltung die potentiellen Auswirkungen des aleveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids auf Arbeitnehmer verbessern. Detaillierte Aufgabenblätter bilden den Hauptteil des Handbuchs gemeinsam mit einer Einführung über Quarzfeinstaub und das Verfahren zur Risikobewertung. Eine Reihe technischer Empfehlungen stehen zur Verfügung, um die Exposition von Arbeitnehmern zu reduzieren. Die betroffenen Unternehmen können ihre spezifischen Maßnahmen dem Handbuch unter https://www.nepsi.eu/de/handbuch-der-bewaehrten-praktiken entnehmen.

Bis September 2020 waren die Unternehmen der Rohstoff- und Baustoffindustrie aufgefordert, ihre Meldungen bez. Arbeitnehmeranzahl, deren Expositionsrisiko und die getroffenen Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen abzugeben. Dies betrifft Betriebe in allen EU-Mitgliedsstaaten. Den Ergebnissen der heurigen Befragung wird von Seiten der Kommission besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden, da in den Mitgliedsstaaten gleichzeitig die Umsetzung der Karzinogene-Richtlinie (CMD) mit dem neuen Quarzfeinstaub-Grenzwert 0,1mg/m3 läuft. Auf Drängen der NepSi-Partner vorrangig aus der Industrie wurde in der EU-CMD-Richtlinie das SDA NepSi explizit als Vorzeigebeispiel erwähnt. Umso wichtiger ist es, auch bei der Erhebung 2020 möglichst umfassend und wenn möglich noch vollständiger als bei der letzten Runde 2018 zu melden.

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