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Österreichische Biodiversitätstrategie 2030

Nach diversen Workshops des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Winter 2019 unter Beteiligung des FV-Büros und Unternehmensvertretern, fand im August/September 2020 eine öffentliche Konsultation zur Biodiversitätsstrategie Österreich 2030 statt. Der FV hat zu den für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Maßnahmen eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

Aufbauend auf über 2.200 Rückmeldungen zur Konsultation hat das Ministerium einen Entwurf der Biodiversitätsstrategie 2030 erarbeitet und im Juli 2021 zur Begutachtung vorgelegt.

Die allgemeinen Ziele für 2030 für den Erhalt der Biodiversität in Österreich richten sich stark nach den Vorgaben der im Mai 2020 veröffentlichten EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Für das gesamte Bundesgebiet wird u.a. vorgeschlagen, dass mindestens 30% der Landesfläche bis 2030 unter Schutz stehen sollen.

Ein Zehn-Punkte-Programm sieht nationale (quantitative und qualitative) Ziele und erforderliche Voraussetzungen (Rahmenbedingungen) für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vor.

  1. Status und Trends von Arten und Biotoptypen sind maßgeblich verbessert
  2. Alle wichtigen Lebensräume sind effektiv geschützt und ausreichend vernetzt Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030
  3. Für Biodiversität und Klimaschutz besonders wichtige Ökosysteme sind wiederhergestellt
  4. Flächeninanspruchnahme und Fragmentierung sind entscheidend reduziert
  5. Transformativer Wandel in der Gesellschaft ist eingeleitet, Biodiversität ist in alle Sektoren integriert
  6. Globales Engagement ist gestärkt
  7. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Biodiversitätserhalt sind verbessert
  8. Finanzierung ist sichergestellt und biodiversitätsförderndes Handeln wird unterstützt
  9. Biodiversität wird in Gesellschaft und Wirtschaft wertgeschätzt
  10. Wissenschaftliche Grundlagen zur Erreichung und Evaluierung der Biodiversitätsziele sind verfügbar  

Die Strategie formuliert dafür über 300 konkrete Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelfristig wirksam werden sollen. Die Basiswerte von vorhandenen Daten sind aus 2020, die Zielerreichungen sind in der Regel bis 2030 vorgesehen

Für „Rohstoffgewinnung und Rohstoffproduktion“ sind 7 Maßnahmen vorgesehen: 

  • Einbeziehung der Aspekte der Biodiversität bei der Ausarbeitung der integrierten Rohstoffstrategie.  
  • Entwicklung eines Konzeptes zur Optimierung ökologischer Maßnahmen zur Reduktion der Biodiversitätsbeeinträchtigung bei der Rohstoffgewinnung gemeinsam mit den betreffenden Wirtschaftszweigen. 
  • Prüfung von rechtlichen Möglichkeiten sowie von naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen für „Naturschutz auf Zeit“ (für Steinbrüche, Schottergruben etc., die nicht genutzt werden) und bei vorliegender Kompatibilität mit Biodiversitätszielen eine Umsetzung entsprechender Aktivitäten.  
  • Berücksichtigung der Biodiversität bei Rekultivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen; ausschließliche Verwendung von einheimischen, standortgerechten und klimawandelgeeigneten Pflanzen  
  • Keine Rekultivierung bzw. Renaturierung von als Sekundärlebensräumen geeigneten, stillgelegten Abbauanlagen (z. B. kein Verfüllen von Schottergruben), wenn diese für geschützte Arten wertvolle Ersatzlebensräume sind.  
  • Berücksichtigung der Biodiversität bei der Gewinnung von Rohstoffen.
  • Schotterabgabe bei landschaftsverbrauchenden Maßnahmen durch mineralische Rohstoffgewinnung in allen Bundesländern mit Zweckbindung, z. B. für Naturschutz- oder Landschaftspflegefonds  

Der FV hat eine Stellungnahme WKÖ-intern und direkt an das BMK abgegeben. 

Mitte September findet eine Sitzung der Biodiversitätskommission statt, in der die eingelangten Stellungnahmen und eingearbeiteten Änderungen diskutiert werden.

Der Text der Strategie soll dann bei einer weiteren Sitzung im Dezember finalisiert werden.

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