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Österreichische Biodiversitäts-Strategie 2030+

Im Dezember 2022 wurde vom BMK die Österreichische Biodiversitäts-Strategie 2030+ veröffentlicht. Ein Zehn-Punkte-Programm sieht nationale quantitative und qualitative Ziele und die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vor. Die übergeordneten Ziele beziehen sich auf den generellen Schutz der biologischen Vielfalt, deren Erhalt in Schutzgebieten, die Wiederherstellung

degradierter Ökosysteme, die Reduktion der Flächeninanspruchnahme und dass Biodiversität in allen gesellschaftlichen Bereichen beachtet und in wirtschaftlichen Prozessen berücksichtigt wird sowie auf globale Aspekte Bedacht genommen wird.

Die Strategie formuliert dazu über 300 konkrete Maßnahmen für verschiedenste Sektoren, darunter auch die Rohstoffbranche. Das Fachverband Steine-Keramik und das Forum Rohstoffe haben sich in der Erstellungsphase der Strategie in Workshops und im Rahmen des Begutachtungsverfahrens aktiv zum Kapitel „Rohstoffgewinnung und Rohstoffproduktion“ eingebracht.

Ziel ist, dass Biodiversität bei der Rohstoffgewinnung und -produktion entsprechend den lokalen Voraussetzungen berücksichtigt wird. Als unmittelbar zu setzende Maßnahmen werden in der Strategie genannt:

    • Entwicklung eines Konzepts zur Optimierung ökologischer Maßnahmen zur Reduktion der Biodiversitätsbeeinträchtigung bei der Rohstoffgewinnung gemeinsam mit den betreffenden Wirtschaftszweigen (z.B. Sicherung von Lebensräumen für Brutvögel in Fels- und Steilwänden oder auf Kies- und Schotterflächen).

    • Berücksichtigung der Biodiversität bei Rekultivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen (insbesondere nach Beendigung des Abbaus), vorzugsweise Verwendung von einheimischen, standortgerechten und klimawandelresistenten Pflanzen.

    • Prüfung von rechtlichen Möglichkeiten sowie von naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen für „Naturschutz auf Zeit“ (für Steinbrüche, Schottergruben, Bahndämme etc., die nicht genutzt werden), wobei sichergestellt werden muss, dass eine spätere Nutzung auf einer für die Rohstoffgewinnung genehmigten Fläche möglich bleibt.

    • Einführung einer einheitlichen Ausgestaltung der Schotterabgabe bei landschaftsverbrauchenden Maßnahmen (außer für Geschiebeentnahme für Hochwasserschutz oder Wildbachverbauung) durch mineralische Rohstoffgewinnung in allen Bundesländern mit Zweckbindung, z. B. für Naturschutz- oder Landschaftspflegefonds.

Die Umsetzung der Strategie wird durch die Nationale Biodiversitäts-Kommission regelmäßig überprüft. Dazu sollen 2026 ein Zwischenbericht und 2030 ein Endbericht zur Überprüfung der Umsetzung vorgelegt werden.

Kontakt: Dr. Petra GRADISCHNIG | +43 5 90 900 3507 |