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Erneuerbaren Ausbau Gesetz

Das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz-Paket das Anfang Oktober 2020 in Begutachtung ging, umfasst 9 Gesetze, zu deren Beschlussfassung eine 2/3-Mehrheit benötigt wird:

  • 1) Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG)
  • 2) Novelle des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012)
  • 3) Novelle des Elektrizitätswirtschaft- und –organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010)
  • 4) Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011)
  • 5) Novelle des Energie-Control Gesetzes2010 (E-ControlG 2010)
  • 6) Novelle des Energielenkungsgesetzes 2012 (EnLG 2012)
  • 7) Novelle des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes 2008 (WKLG 2008)
  • 8) Novelle des Gesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturausbau   für  alternative Kraftstoffe
  • 9) Starkstromwegerecht

Im Regierungsprogramm 2020-2024 wurde festgelegt, dass ab dem Jahr 2030 der Gesamtstromverbrauch zu 100% national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden soll. Um das zu erreichen sollen insgesamt 27 TWh zugebaut werden – 11 TWh Photovoltaik, 10 TWh Wind, 5 TWh Wasserkraft und 1 TWh Biomasse.

Eckpunkte des Fördersystems:

  • Grundsätzlich erfolgt eine Umstellung von der aktuellen Tarifförderung (fixer Tarif für die Kilowattstunde) über einen Zeitraum von 13 Jahren auf Marktprämien (variierende Aufzahlung auf aktuellen Marktpreis) für die Dauer von 20 Jahren (Biomasse sogar 30 Jahre)
  • Mittelaufbringung für Fördergelder soll unverändert bei Stromkunden (HH und Wirtschaft) bleiben (Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag)
  • Für Biomethan („grünes Gas“) gibt es eine Einspeisequote geben;
  • Es werden nach Vorgaben der EU zwei Arten von Energiegemeinschaften ermöglicht:

Erneuerbaren Energie Gemeinschaften (EEG) sollen lokale erneuerbare Energieversorgung mit Stromverbrauchern zusammenführen; zur Unterstützung sind großzügige Erleichterungen von Abgaben und Tarifen (minus 62%) vorgesehen. Bürgerenergiegemeinschaften sollen rechnerische/virtuelle Gemeinschaften darstellen, die nicht örtlich aneinandergebunden sind.

  • Ein „Integrierter Österreichischer Netzinfrastrukturplan“ soll künftig das zentrale Planungsinstrument für Energieinfrastruktur darstellen und dabei auch die Verkehrsplanung berücksichtigten. Dieser Plan soll einer strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterworfen werden und alle zwei Jahre erstellt werden.
  • Die Regelungen für die Netzreserve (nötige Erzeugungskapazität zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung)

Der Anreiz für die Produzenten sollte aus der Eigenverantwortung für die Vermarktung ihres hochgeschätzten und mittlerweile marktfähigen Produkts entstehen und nicht mehr aus mehr oder weniger fixen, überhöhten Einspeisetarifen, ohne Flexibilität gegenüber den Strommärkten.

UPDATES & NEUERUNGEN:

Das am 15. März im Ministerrat beschlossene Gesetzespaket regelt untern anderem die Voraussetzungen und die Förderung der Erzeugung und Gewinnung von Gas aus erneuerbaren Quellen sowie die Erzeugung von Wasserstoff, der aus Energie aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird.  Das Modell des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK), in Form eines Quotensystems, soll eine jährliche Steigerung des an Endkunden gelieferten Grünen Gas von 0,7% sicherstellen. Die Kosten für die Endverbraucher sind dabei noch nicht einschätzbar. Klar ist, dass GG als wertvoller Energieträger, Hochtemperaturprozessen in der Industrie zur Verfügung stehen soll. Die Kostenbelastung würde sich daher auf die industriellen Abnehmer konzentrieren.