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Energie-Maßnahmen Bundesregierung

Seit März 2022 wurden zahlreiche Maßnahmen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine auf den Weg gebracht, die in die Überlegungen der Mitgliedsstaaten (MS) einbezogen werden müssen. Es geht um Unterstützungsmaßnahmen der MS, die Erleichterungen und Entlastungen für ihre Wirtschaftsakteure gewähren können. Neben neuen Beihilferegeln und nach dem RePowerEU-Plan zur Verringerung der Abhängigkeit von russischem Gas im Mai, legte die KOM im Juli ein weiteres Paket zur Senkung der Gasnachfrage vor. Weitere Veröffentlichungen widmen sich den Gas- und Strommärkten, den Preisbildungsmechanismen und der Stärkung der Solidarität und der gemeinsamen Beschaffung von Energie auf europäischer Ebene.

Die österreichische Bundesregierung reagierte seit Anfang 2022 mit mehreren Entlastungspaketen auf die Energiepreissteigerungen. Zur Sicherstellung der Gasversorgungssicherheit und zur Abfederung der finanziellen Belastungen wurden Novellen des Energielenkungsgesetzes (Ersatz von Vermögensnachteilen bei Energielenkung, geschützte Gasmengen bei Einspeicherung von Unternehmen) und des Gaswirtschaftsgesetzes (Strategische Reserve, Anbindung aller Speicher in Österreich, an das Netz, Nutzung ungenutzter Kapazitäten) beschlossen.

Gasdiversifizierungsgesetz – GDG 2022

Über die Regelungen des Gasdiversifizierungsgesetzes (GDG) von Mitte Juni 2022 können Unternehmen Kosten für die Lieferung, den Einsatz von nicht-russischem Gas und die Umrüstung von Anlagen auf andere Energieträger erstattet bekommen. Art und Umfang des Mitteleinsatzes für Maßnahmen sollen in noch nicht veröffentlichten Richtlinien festgelegt werden.

Strompreiskostenausgleichsgesetz SAG 2022

Belastungen durch steigende Strompreise können aufgrund genau festgelegter Kriterien im Rahmen des Strompreiskostenausgleichsgesetzes abgefedert werden. Im Grunde handelt es sich um die Kompensation indirekter CO2-Kosten in der Stromerzeugung. Allerdings sind nicht alle energieintensiven Sektoren in Österreich berechtigt diese Kompensation von Stromkosten (bzw der indirekten CO2-Kosten) zu erhalten, denn das Gesetz beruht auf den Kriterien der EU-Beihilfeleitlinien für den EU-Emissionshandel (ETS), die z.B. die Sektoren der Stein- und keramischen Industrie ausschließen. Daher wurde ein weiteres Gesetz UEZG 2022 auf den Weg gebracht.
 

Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz UEZG 2022

Um Entlastungen auch für bisher nicht berücksichtigte Sektoren und auch andere Energieträger als Strom zu ermöglichen, wurde das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz beschlossen, das einen Ersatz der Mehrkosten für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas vorsieht. In vier Förderintensitätsstufen sollen energieintensive Unternehmen hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch die Energiekosten entlastet werden. Das Programm wird jetzt in die Verlängerung geschickt und deckt das ganze Jahr 2023 ab.

Auch Österreich hat in Anlehnung an das Juli-Paket der KOM ein nationales Maßnahmenpaket veröffentlicht: Diversifizierung der Importrouten für Gas, Umrüstung auf alternative Energieträger für Großabnehmer, Möglichkeiten zur Umrüstung von Industrieanlagen und ein österreichischer Gasnotfallplan. Dieser 3-stufige Plan zur Energielenkung hat die Aufrechterhaltung der Gas- und Stromversorgung im Krisenfall, den Schutz besonderer Kundengruppen und die Minimierung volkswirtschaftlicher Schäden zum Ziel. Hoffen wir, dass wir weiterhin nicht davon Gebrauch machen müssen.