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Ausschreibung „Transformation der Industrie“

19.05.2023

Heute startet die 1. Ausschreibung für das neue Förderprogramm „Transformation der Industrie“. Die Umweltförderungskommission fasste diesen Montag einen Beschluss über den Ausschreibungsleitfaden (siehe auch Medieninfo im Anhang). Insgesamt stehen bis 2030 fast 3 Mrd. € bereit.

Im ersten Call zur Förderung für Investitionskosten für neue klimafreundliche Produktionsanlagen stehen 2023 175 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem 2. Call, der im Herbst geplant ist, sollen auch Betriebskosten gefördert werden. Dabei können pro eingereichter Maßnahme maximal 30 Millionen Euro gefördert werden. Die entsprechende Ausschreibung startet heute und ist bis 18. September 2023 geöffnet.

 

Unter folgendem Link können Sie alle Informationen abrufen: Ausschreibung auf der Homepage der KPC, inkl. den finalen Förderleitfäden für Industrieanlagen sowie Pilot- und Demoanlagen:

https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/transformation-der-industrie-1-2023/transformation-der-industrie

 

Der Fachverband und die BSI haben bis zuletzt dazu beigetragen, die Ausschreibungskriterien im Förderleitfaden im Hinblick auf eine möglichst rasche und praxisgerechte Anwendbarkeit in den hauptbetroffenen Branchen, aber auch auf eine möglichst breite Teilnahmemöglichkeit aus der Industrie zu entwickeln. Es wurde auch an das BMK appelliert, diese neue Förderschiene, aufbauend auf den ersten Erfahrungen, konsequent weiterzuentwickeln, um entsprechende Transformations-Projekte in allen relevanten Industrie-Branchen anzusprechen.

 

Die Mindestkriterien für ETS- und Non-ETS-Projekte (S 7) wurden vorerst leider nicht reduziert. Die noch im März „drohenden“ weit überschießenden sozialen Kriterien als Fördervoraussetzung wurden vorerst auf folgende Punkte reduziert:

  • Darstellung, wie die Standortsicherung durch die eingereichte Maßnahme sichergestellt werden kann (S 10 unten, qualitative Kriterien), sowie
  • Anzahl der durch die Maßnahme gesicherten und/oder zusätzlichen Arbeitsplätze des Standorts und
  • Nachweis über die Information und Beratung mit dem Betriebsrat (S 16, Transformationsplan).

Kontakt: Mag. Cornelya VAQUETTE | +43 5 90 900 3537 |