Direkt zum Inhalt wechseln

Abfallverzeichnisverordnung

Die Abfallverzeichnis-VO 2020 ist als Neufassung mit Anpassungen an EU-Recht, Kürzungen und Ergänzungen beim Abfallverzeichnis im BGBl. II 409/2020 verlautbart worden. Sie gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle und ist von allen Abfallerzeugern bzw. -besitzern anzuwenden.

Die wichtigsten Änderungen:        

  • Konsolidiertes nationales Abfallverzeichnis; Verwendung des EU-Abfallkatalogs nur noch bei grenzüberschreitenden Verbringungen.
  • Neuordnung der Ausstufung gefährlicher Abfälle als nicht gefährlich.
  • Inkrafttreten des neuen Verzeichnisses ab 1.1.2022. Bis dahin sollen ca. 2.500 Bescheide angepasst werden.

Das BMK hat Erläuterungen auf seiner Website veröffentlicht: https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:6d7a4da6-a389-4703-baaa-5abad6182b86/Erlaeuterungen_Abfallverzeichnisverordnung.pdf. Als besonders praxisrelevant dürfte sich die Umschlüsselungstabelle (Anlage A) erweisen, aus der ersichtlich ist, welche Schlüsselnummern sich geändert haben und welche gleich geblieben sind.

 

 

UPDATES & NEUERUNGEN:

Kontakt: Dr. Petra GRADISCHNIG | +43 5 90 900 3507 |