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Abschluss KV-Verhandlungen Angestellte 2025

Die diesjährigen KV-Verhandlungen für die Angestellten in der Stein- und keramischen Industrie konnten am 25.11.2025 in der 3. Runde abgeschlossen werden.

Die Kollektivvertragsgehälter werden rückwirkend mit 1.11.2025 wie folgt erhöht:

  • Die Gehälter in den VwGr I-III sowie M I werden in den Grundstufen um 3 % angehoben, die BS-Werte werden um 1,5% erhöht und ergeben so die weiteren Werte. Die Mindestgehälter der übrigen VwGr und MGr werden um den Fixbetrag iHv 108 € einheitlich angehoben.
  • Die Ist-Gehälter werden ab 1.11.2025 um 3,0% jedoch maximal um 108 € erhöht. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Maximalbetrag im Verhältnis zum Arbeitszeitausmaß zu aliquotieren.
  • Die Lehrlingseinkommen werden ab 1.11.2025 um 3,0% erhöht.
  • Die Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden nicht erhöht.
  • Der Anspruch auf KM-Geld wird auf 0,5€ /KM angehoben und steht für maximal 30.000 Kilometer/Kalenderjahr zu.
  • Rahmenrechtliche Änderung: Der Anspruch der Todesfallabfertigung wird auf die Lebensgefährten (gemäß § 748 ABGB) ausgedehnt, sofern die Lebensgemeinschaft zur Zeit des Ablebens 3 Jahre gedauert hat.

Sämtliche aktualisierte Werte sowie die neue Gehaltstabelle werden umgehend nachgereicht.

Bei Fragen zum Abschluss wenden Sie sich gerne an Frau Mag. Kathrin DESCH unter 05 90900-3356 oder info@baustoffindustrie.at.